Schlüsselzahl B196

Seit Januar 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, auch mit dem Autoführerschein (B) ein Leichtkraftrad der Klasse A1, also Hubraum bis 125 ccm und einer Leistung bis 15 PS (11kW) zu fahren. Wenn Ihr mindestens 25 Jahre alt seid und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzt, dann könnt Ihr Euch, nachdem Ihr eine Ausbildung in Eurer Fahrschule erfolgreich durchlaufen habt, die Schlüsselzahl B196 in Euren Führerschein eintragen lassen. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 5 x 90 Minuten. Wenn danach die Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen ist, müssen weitere Übungsfahrten erfolgen da sonst die erforderliche Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung nicht ausgestellt werden darf.

Diese Schlüsselzahl ist lediglich eine weitere Berechtigung im Rahmen des Führerschein B, die zur Zeit auch nur innerhalb Deutschlands gilt. Daher ist auch kein Aufstieg von A1 nach A2 usw. möglich. Wenn Ihr letztlich den "großen" Motorradführerschein haben wollt, müßt Ihr weiterhin eine ganz normale Motorradausbildung machen.

Trotz dieses Nachteils stellt die Schlüsselzahl B196 eine gute Möglichkeit dar, sehr preiswert in die Welt des Motorradfahrens einzusteigen. Vielen unter Euch reicht ja auch ein 125er und wenn nicht, dann habt Ihr schon selbst ausprobiert, ob Motorradfahren etwas für Euch ist.