Klasse B

Mit der Klasse B ist der klassische Autoführerschein gemeint. Folgende Fahrzeuge darfst Du damit fahren:

  • Kraftwagen bis 3,5 t zGM und bis zu 9 Sitzplätzen (incl. Fahrer)
  • Anhänger bis 750 kg zGM
  • Anhänger über 750 kg zGM, wenn die Summe der zGM von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt

zGM = zulässige Gesamtmasse

Eingeschlossenen

Mindestalter *

Theorie Grund.

Sonderunterricht

Praxis Grund.

Sonderfahrten

Prüfung Theorie

Prüfung Praxis

* Beginn 1/2 Jahr früher

** 17 Jahre für BF17

AM, L

18 Jahre **

12 x 90 Min

2 x 90 Min (B)

nach Bedarf

12 x 45 Min

30 Fragen

55 Min

Schlüsselzahl B197

Die Schlüsselzahl B197 besagt, daß ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren werden darf, obwohl die praktische Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe abgelegt wurde.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B197 müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden. Die Ausbildung endet mit einer mindestens 15 minütigen fahrschulinternen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung bestätigt die Fahrschule die vorgeschriebene Ausbildung.

Diese Ausbildung kann im Rahmen der Regelausbildung erfolgen, dann wird gleich die Fahrerlaubnis B mit der Schlüsselzahl B197 erteilt. Auch nachträglich kann eine Fahrerlaubnis, die auf Automatikfahrzeuge beschränkt ist (Schlüsselzahl 78), erweitert werden. Dafür muß die oben beschriebene Ausbildung durchlaufen werden. Mit der dann erlangten Bestätigung der Fahrschule kann beim Straßenverkehrsamt die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Schlüsselzahl B96

Wenn die Summe der zGM von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t überschreitet, ist eine erweiterte Qualifikation bzw. eine Klassenerweiterung notwendig. Mit einer zusätzlichen Ausbildung in unserer Fahrschule (min.  150 Minuten Theorie und min. 210 Minuten Praxis) kann die Qualifikation für die Schlüsselzahl B96 erworben werden. Die erfolgreiche Ausbildung wird durch uns bestätigt und mit dieser Bestätigung trägt das Straßenverkehrsamt die Schlüsselzahl B96 in die Fahrerlaubnis ein. Hiermit dürfen dann Gespanne gefahren werden, deren Summe der zGM von Zugfahrzeug und Anhänger 4,25 t nicht überschreitet.

Die gesamte Ausbildung ist fahrschulintern, es ist keine zusätzliche Prüfung beim TÜV erforderlich.

zGM = zulässige Gesamtmasse

Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs muß aber in jedem Fall beachtet werden.

Klasse BE

Ist die Erweiterung der Summe der zGM von Zugfahrzeug und Anhänger auf 4,25 t nicht ausreichend, ist eine Klassenerweiterung auf die Klasse BE notwendig. Für die Klasse BE entfällt diese Einschränkung der Summe, es dürfen daher gefahren werden:

  • Anhänger bis 3500 kg zGM

Die Klassenerweiterung ist mit einer praktischen Prüfung beim TÜV verbunden. Eine erneute theoretische Prüfung ist nicht nötig.

zGM = zulässige Gesamtmasse

Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs muß aber in jedem Fall beachtet werden.

Vorbesitz

Mindestalter *

Theorie Grund.

Sonderunterricht

Praxis Grund.

Sonderfahrten

Prüfung Theorie

Prüfung Praxis

* Beginn 1/2 Jahr früher

** 17 Jahre für BF17

*** nur für BE, nicht für B96

B oder BF17

18 Jahre **

entfällt

entfällt

nach Bedarf

5 x 45 Min***

entfällt

55 Min***

Schlüsselzahl B196

Dies ist eine Erweiterung des Führerschein B mit der Schlüsselzahl 196. Damit darfst Du Leichtkrafträder der Klasse A1, also Hubraum bis 125 ccm und einer Leistung bis 15 PS (11 kW), fahren. Die Voraussetzungen und die dafür nötige Ausbildung sind wie folgt:

Besitz Klasse B *

Mindestalter *

Theorie (A)

Praxis

Sonderfahrten

Prüfung Theorie

Prüfung Praxis

* Beginn 1/2 Jahr früher

min. 5 Jahre

25 Jahre

4 x 90 Min

min. 5 x 90 Min

entfällt

entfällt

entfällt

Klasse A

Damit ist der "große Motorradschein" gemeint, auch A offen oder A unbegrenzt genannt. Folgende Fahrzeuge darfst Du damit fahren:

  • alle Motorräder
  • alle Trikes

Das Leistungsgewicht darf über 0,2 kW/kg liegen, es gibt also kein Mindestgewicht für das Motorrad. Voraussetzungen und Ausbildung sind wie folgt:

Eingeschlossenen

Mindestalter *

Theorie Grund.

Sonderunterricht

Praxis Grund.

Sonderfahrten

Prüfung Theorie

Prüfung Praxis

* Beginn 1/2 Jahr früher

AM, A1, A2

24 Jahre

12 x 90 Min

4 x 90 Min (A)

nach Bedarf

12 x 45 Min

30 Fragen

70 Min

Aufstieg:  Wenn Du seit min. 2 Jahren den Führerschein A2 besitzt, kannst Du ihn auf die Klasse A erweitern. Du musst nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung ablegen. Das Mindestalter ist dann 20 Jahre.

Klasse A2

Der Führerschein für mittelschwere Motorräder. Die Motorräder, die Du damit fahren darfst, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Motorleistung max. 48 PS (35 kW)
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg, also muss eine Maschine mit 35 kW mindestens 175 kg schwer sein (Leermasse)
  • gedrosselte Maschinen dürfen ungedrosselt max. 70 kW Motorleistung haben

Voraussetzungen und Ausbildung sind wie folgt:

Eingeschlossenen

Mindestalter *

Theorie Grund.

Sonderunterricht

Praxis Grund.

Sonderfahrten

Prüfung Theorie

Prüfung Praxis

* Beginn 1/2 Jahr früher

AM, A1

18 Jahre

12 x 90 Min

4 x 90 Min (A)

nach Bedarf

12 x 45 Min

30 Fragen

70 Min

Aufstieg:  Wenn Du seit min. 2 Jahren den Führerschein A1 besitzt, kannst Du ihn auf die Klasse A2 erweitern. Du musst dafür nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung ablegen.

Klasse A1

Der Motorradschein für die Einsteigerklasse. Die Maschinen, die Du damit fahren darfst, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

  • Hubraum max. 125 ccm
  • Motorleistung max. 15 PS (11 kW)
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg, also muss eine Maschine mit 11 kW Leistung mindestens 110 kg auf die Waage bringen (Leergewicht)

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h ist entfallen. Neben Motorrädern dürfen auch Trikes gefahren werden.

Voraussetzungen und Ausbildung sind wie folgt:

Eingeschlossenen

Mindestalter *

Theorie Grund.

Sonderunterricht

Praxis Grund.

Sonderfahrten

Prüfung Theorie

Prüfung Praxis

* Beginn 1/2 Jahr früher

AM

16 Jahre

12 x 90 Min

4 x 90 Min (A)

nach Bedarf

12 x 45 Min

30 Fragen

70 Min

Klasse AM

Der klassische "Rollerschein". Damit darfst Du Roller, kleine Quads und sonstige Leichtkraftfahrzeuge (zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie Leicht-Kfz) fahren. Folgende Bedingungen müssen die Fahrzeuge allerdings erfüllen:

  • Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm
  • Motorleistung max. 4 kW

Voraussetzungen und Ausbildung wie folgt:

Eingeschlossenen

Mindestalter *

Theorie Grund.

Sonderunterricht

Praxis Grund.

Sonderfahrten

Prüfung Theorie

Prüfung Praxis

* Beginn 1/2 Jahr früher

entfällt

15 Jahre

12 x 90 Min

2 x 90 Min (A)

nach Bedarf

entfällt

30 Fragen

55 Min

Mofa

Der Mofaschein zählt nicht zu den Führerscheinen und berechtigt daher auch nicht zu Erweiterungen. Es ist lediglich eine Prüfbescheinigung, die zum Fahren eines Mofas berechtigt. Das Mofa muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm

Voraussetzungen und Ausbildung wie folgt:

Eingeschlossenen

Mindestalter *

Theorie Grund.

Sonderunterricht

Praxis Grund.

Sonderfahrten

Prüfung Theorie

Prüfung Praxis

* Beginn 1/2 Jahr früher

entfällt

15 Jahre

6 x 90 Min

entfällt

min 1 x 90 Min

entfällt

20 Fragen

entfällt