Klasse AM mit 15 Jahren

Seit Ende Januar 2020 beteiligt sich auch NRW an dem Modellversuch, das Mindestalter für den Erwerb des Führerschein AM auf 15 Jahre zu senken. Somit besteht also jetzt für den Einstieg in die motorisierte Fortbewegung die Auswahl zwischen der Prüfbescheinigung für Mofa, max. 25 km/h, und dem Führerschein AM, max. 45 km/h. Die beiden Ausbildungen unterscheiden sich jedoch erheblich. Während für die Prüfbescheinigung Mofa nur eine verkürzte Ausbildung nötig ist und lediglich eine theoretische Prüfung abgelegt werden muß, ist die Ausbildung für AM erheblich umfangreicher und es ist auch eine praktische Prüfung notwendig. So haben beide, die sehr preiswerte Prüfbescheinigung Mofa und der erheblich aufwändigere Führerschein AM ihre Vor- und Nachteile.