Monat: Januar 2020

AM ab 15 Jahre freigegeben

Hallo zusammen,

und schon wieder gibt es Neuigkeiten zum Thema Motorrad und Co. In diesem Monat hat das Land Nordrhein Westfalen beschlossen, ebenfalls die Altersgrenze für die Klasse AM zu senken. Ab sofort kann der Führerschein AM schon mit 15 Jahren erworben werden. Wie bei allen anderen Klassen darf die Ausbildung bereit 6 Monate vor dem 15. Geburtstag beginnen. Wer ab dem 15. Geburtstag motorisiert fahren möchte, hat also jetzt die Wahl, ob er die Prüfbescheinigung für ein Mofa 25 machen möchte oder gleich in die größere Welt einsteigt und den Führerschein AM für Zweiräder bis 45 km/h macht. Lasst Euch einfach bei uns beraten.

Bis bald, Gerd

Posted by Gerhard Bosch

Theorie-Themen am 27. und 29. Januar

Hallo zusammen,

hier kommt der Überblick über die Themen der letzten Januar-Woche. Wir starten am Montag mit Kapitel 6, das ist Teil zwei der Vorfahrt. Wir kümmern uns um Ampeln  , das berühmt-berüchtigte Grünpfeilschild, Dauerlichtzeichen und was die Polizei uns zu sagen hat. Auch unser Verhalten an Bahnübergängen gehört dazu.

Am Mittwoch ist SONDERUNTERRICHT. Das Thema B2 behandelt das Fahren mit Anhängern, Personen- und Güterbeförderung. Wir klären auch Technik-Fragen aus der Lern-App, die erfahrungsgemäß manchmal Verständnisprobleme machen, weil man Fachbegriffe kennen muß.

Erst mal ein schönes Wochenende, wir sehen uns dann.

Liebe Grüße, Marion

 

Posted by Marion Bosch

Theorie-Themen am 20. und 22. Januar

Ein fröhliches Hallo in die Runde,

am Montag unterhalten wir uns über das Straßenverkehrssystem im Deutschland. Es geht um Themen wie die Fahrbahnmarkierungen, das Rechtsfahrgebot und die Benutzung von Sonderwegen. Ein weiterer großer Themenkreis beschäftigt sich mit dem Befahren von Autobahnen.

Am Mittwoch dreht sich alles um das Thema Vorfahrt. Wir lernen die Regel „Rechts vor Links“ kennen und sprechen über den Vorrang des Gegenverkehrs. Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen, die Benutzung von Kreisverkehren und die Geheimnisse der abknickenden Vorfahrtstraße sollen auch unser Thema sein.

Ich freue mich, Euch zu sehen.

Beste Grüße bis dahin, Marion

Posted by Marion Bosch

Theorie-Themen am 13. und 15. Januar 2020

Hallo zusammen und auch von mir ein gutes neues Jahr !

Hier kommt – nach langer Pause (sorry dafür) – der Überblick über die Themen des Unterrichts nächste Woche:

Am Montag legen wir los mit den „Rechtlichen Rahmenbedingungen“. Das hört sich zwar trocken an, bringt aber viele nützliche Informationen zum Führerschein, zur Zulassung, der notwendigen Fahrzeug-Untersuchung beim TÜV und zu Fragen der Versicherung. Braucht man alles im Alltag als Auto- oder Mofafahrer, versprochen !

Der Mittwoch steht im Zeichen der „Verkehrszeichen“ (Thema 3). Nachdem wir uns ein bißchen mit dem Paragraph 1 der StVO beschäftigt haben, wollen wir uns anschauen, wie uns die Schilder beim Fahren helfen können. Ein Schwerpunkt wird auf den Gefahrzeichen liegen und ich verrate Euch, auf welche Zeichen Ihr im Prüfungsgebiet besonders achten solltet. Und bitte keine Angst, wir gehen nicht alle 600 Zeichen durch…

Wie immer: ich freue mich, wenn Ihr dabei seid.

Beste Grüße, Marion

Posted by Marion Bosch

Willkommen in 2020

Hallo zusammen!

Wir hoffen, Ihr habt die Feiertage gut verbracht und seid gut ins neue Jahr 2020 gekommen. In diesem Jahr gibt es ein paar interessante Neuigkeiten, die wir hier vorstellen wollen:

 

Für alle, die schon immer davon geträumt haben. Der Einstieg ins Motorradfahren wird erleichtert!

Während Ihr bisher mit dem Führerschein B nur Zweiräder bis 50ccm fahren durftet, wird jetzt die Möglichkeit geschaffen, Motorräder der Klasse A1, also 125ccm und 15PS, zu fahren. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr mindestens 25 Jahre alt seid und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein für die Klasse B besitzt. Mit einer zusätzlichen theoretischen und praktischen Ausbildung bei uns, die wir nach erfolgreichem Abschluss bescheinigen, könnt Ihr Euch die Kennziffer 196 in Euren Führerschein eintragen lassen. Damit dürft Ihr dann Motorräder der Klasse A1 fahren. Es ist keine zusätzliche Prüfung, weder theoretisch noch praktisch, erforderlich. Da es aber nur ein Zusatz zum Führerschein B ist, berechtigt dies nicht zum Aufstieg in die Klassen A2 und A. Die Anerkennung im Ausland ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt.

Die Ausbildung umfasst 4 Doppelstunden Theorie, also 4 x 90 Minuten und 5 Doppelstunden Praxis, also 5 x 90 Minuten. In der Ausbildung werden Euch die zusätzlichen Fertigkeiten, die ein Motorrad erfordert, vermittelt und in der Praxis vertieft und geübt. Mit der Veröffentlichung, die für Mitte Januar vorgesehen ist, tritt diese neue Regelung in Kraft. Wenn Ihr also jetzt mit der Ausbildung beginnt steht dem Start in die neue Saison mit einer A1 nichts im Wege.

 

  Der „Automatik Eintrag“ soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen entfallen!

Bisher war die Regelung so, dass immer ein Eintrag in den Führerschein erfolgte, wenn die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Ein Schaltwagen durfte dann nur nach einer zusätzlichen Prüfung gefahren werden. Zukünftig soll dieser Eintrag entfallen, wenn eine Ausbildung mit mindestens 5 Doppelstunden, also 5 x 90 Minuten, auf einem Schaltwagen sowie eine erfolgreiche Prüfung im Umgang mit einem Schaltfahrzeug nachgewiesen wurde. Diese Prüfung wird ebenfalls in der Fahrschule durchgeführt. Ausbildung und bestandene Prüfung werden von uns bescheinigt.

Die EU hat den Weg zu dieser Regelung frei gemacht und nun muss unser Gestzgeber diese Regelung umsetzen. Die Umsetzung wird etwa zur Jahresmitte erwartet.

Wenn Ihr Fragen zu den Themen habt, nehmt einfach Kontakt mit uns auf.

 

Posted by Gerhard Bosch