Hallo zusammen!
Wir hoffen, Ihr habt die Feiertage gut verbracht und seid gut ins neue Jahr 2020 gekommen. In diesem Jahr gibt es ein paar interessante Neuigkeiten, die wir hier vorstellen wollen:
Für alle, die schon immer davon geträumt haben. Der Einstieg ins Motorradfahren wird erleichtert!
Während Ihr bisher mit dem Führerschein B nur Zweiräder bis 50ccm fahren durftet, wird jetzt die Möglichkeit geschaffen, Motorräder der Klasse A1, also 125ccm und 15PS, zu fahren. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr mindestens 25 Jahre alt seid und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein für die Klasse B besitzt. Mit einer zusätzlichen theoretischen und praktischen Ausbildung bei uns, die wir nach erfolgreichem Abschluss bescheinigen, könnt Ihr Euch die Kennziffer 196 in Euren Führerschein eintragen lassen. Damit dürft Ihr dann Motorräder der Klasse A1 fahren. Es ist keine zusätzliche Prüfung, weder theoretisch noch praktisch, erforderlich. Da es aber nur ein Zusatz zum Führerschein B ist, berechtigt dies nicht zum Aufstieg in die Klassen A2 und A. Die Anerkennung im Ausland ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt.
Die Ausbildung umfasst 4 Doppelstunden Theorie, also 4 x 90 Minuten und 5 Doppelstunden Praxis, also 5 x 90 Minuten. In der Ausbildung werden Euch die zusätzlichen Fertigkeiten, die ein Motorrad erfordert, vermittelt und in der Praxis vertieft und geübt. Mit der Veröffentlichung, die für Mitte Januar vorgesehen ist, tritt diese neue Regelung in Kraft. Wenn Ihr also jetzt mit der Ausbildung beginnt steht dem Start in die neue Saison mit einer A1 nichts im Wege.
Der „Automatik Eintrag“ soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen entfallen!
Bisher war die Regelung so, dass immer ein Eintrag in den Führerschein erfolgte, wenn die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Ein Schaltwagen durfte dann nur nach einer zusätzlichen Prüfung gefahren werden. Zukünftig soll dieser Eintrag entfallen, wenn eine Ausbildung mit mindestens 5 Doppelstunden, also 5 x 90 Minuten, auf einem Schaltwagen sowie eine erfolgreiche Prüfung im Umgang mit einem Schaltfahrzeug nachgewiesen wurde. Diese Prüfung wird ebenfalls in der Fahrschule durchgeführt. Ausbildung und bestandene Prüfung werden von uns bescheinigt.
Die EU hat den Weg zu dieser Regelung frei gemacht und nun muss unser Gestzgeber diese Regelung umsetzen. Die Umsetzung wird etwa zur Jahresmitte erwartet.
Wenn Ihr Fragen zu den Themen habt, nehmt einfach Kontakt mit uns auf.
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